Zeitarbeit - was ist das?

Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen, einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen beschreiben. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen, damit übernimmt das Unternehmen alle üblichen Arbeitgeberpflichten.

Zeitarbeitsunternehmen verpflichten sich wie jeder andere Arbeitgeber auch, alle Sozialleistungen zu erbringen, darüber hinaus gelten für sie die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Die Mitarbeiter werden an teils wechselnden und teils festen Arbeitsplätzen im jeweiligen Entleihunternehmen eingesetzt und erbringen dort ihre Arbeitsleistung. Das Weisungsrecht wird dabei dem Entleiher übertragen, der die Mitverantwortung für den Arbeitsschutz trägt. Weisungs- und pflichtwidriges Verhalten darf aber nur der Arbeitgeber ahnden.

Flächendeckender Tarifvertrag

Der iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. ist ein Arbeitgeberverband der deutschen Zeitarbeitsunternehmen. 1998 in Münster gegründet („Interessengemeinschaft Zeitarbeit“), vertritt er als mitgliederstärkster Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche die Interessen über 2500 Mitgliedsunternehmen. Der iGZ hat 2004 mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit der Einzelgewerkschaften beim Deutschen Gewerkschaftsbund einen Branchentarifvertrag abgeschlossen. Der neu abgeschlossene Tarifvertrag 2010 ist gültig vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Oktober 2013.